Änderung in der aktuellen Verordnung für die Sportausübung zu den Maßnahmen vom 25.01.2020 laut Sport Austria
Link Verordnung Infos Österreichischer Ruderverband
• auf Outdoor - Sportstätten müssen nun 20 m2 pro Person für die Sportausübung zur Verfügung stehen
• auf Sportstätten muss nun eine FFP2-Masken getragen werden (ausgenommen tatsächliche Sportausübung)